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Reglement der P - D - L Dartliga ab Oktober 2008 Seite 1 von 8
Allgemeine Regeln der „P-D-L"
Gültig ab Oktober 2008
1. Disziplinen in den einzelnen Ligen © Reinhold Forke
Oberliga: 501 D.O.
A - Liga: 501 D.O.
B - Liga: 501 M.O.
C - Liga: 301 M.O.
1. Mitgliedschaft in der Liga
Die P - D - L ist eine Private Dart Liga, die nach Ermessen des Liga-Sekretärs mit Unterstützung
durch das Ligagremium geführt wird. Es besteht keinerlei Anspruch auf Mitgliedschaft. Die Liga
behält sich vor ohne Begründung Lokale und Teams aufzunehmen oder abzulehnen. Ebenso behalten
wir uns vor, Lokale oder Teams zu disqualifizieren, wenn sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.
2. Eigenschaften der Spieler und Teams
2.1
Spieler dürfen nur für die Mannschaft spielen, unter der sie beim Ligasekretär gemeldet sind.
Die Spieler müssen Ihre Meldung auf dem Spielermeldebogen unterschreiben.
2.2
Einem Spieler ist es nicht erlaubt, während der laufenden Saison die Mannschaft zu wechseln.
Ausnahme: bis zum 10. Tag vor Spielbeginn der neuen Saison mit Einverständnis beider Teamkapitäne
und des Liga - Sekretärs.
2.3
Neue Spieler können jederzeit beim Ligasekretär nachgemeldet werden. Hierzu muss der einmalige
Betrag von € 2,50 sowie ein aktuelles Passbild des Spielers eingeschickt werden. Während der laufenden
Saison genügt das Nachmeldeformular an den Ligasekretär, am Anfang der nächsten Saison
wird der „neue Spieler" mit dem normalen Mannschaftsmeldeformular gemeldet. Nachmeldungen
für die laufende Saison können nur bis zum drittletzten Spieltag vorgenommen werden!
Für die letzten beide Spieltage ist keine Nachmeldung mehr zulässig!
2.4
Teams müssen einen Kapitän und sollten einen Stellvertreter melden. Diese müssen jeweils aktuelle
Telefonnummern angeben. Die Kapitäne vertreten ihre Teams nach außen.
Ist am Ligaspielabend kein Kapitän anwesend, kann ein beliebiger Spieler diese Funktion für diesen
Abend übernehmen. Dieser Spieler wird dann für dieses Spiel im Spielberichtsbogen als Kapitän
eingetragen.
3. Sporttechnische Voraussetzungen
3.1
Es wird an zugelassenen Dart-Automaten gespielt. Es müssen 2 Automaten und ausreichend Platz
zum Spielen vorhanden sein.
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3.2
Eine genaue Markierung der Abwurflinie erhält man durch die Ermittlung des Diagonalabstandes
„Bull’s Eye /Abwurflinie". Die Höhe des Bull’s Eye Zentrum beträgt 1,74 Meter , das Diagonalmaß
( Bulls Eye Zentrum bis Vorderkante Abwurflinie ) beträgt 2,98 Mtr. Die waagerechte Linie ( Seitenmarkierung
am Dartgerät ) ist 2,44 Mtr.
Die Markierung der Abwurflinie muss für jeden Spieler klar erkennbar sein. Sie darf betreten, aber
nicht übertreten werden. Eventuelle Korrekturen haben vor Spielbeginn zu erfolgen. Es steht jedem
Team / Spieler frei, die Abstände vor Spielbeginn nachzumessen. Nachträgliche Proteste werden
nicht anerkannt.
4. Termine / Verlegungen
Der Ligaspielbetrieb ist so ausgelegt, dass nach Beendigung einer Saison der Ligaabschluss stattfindet,
bei dem die jeweiligen Sieger geehrt werden. Den genauen Ablauf dieser Veranstaltung planen
der Ligasekretär und das Liga-Gremium. Nach einer kurzen Anmeldefrist wird direkt der neue Spielbetrieb
aufgenommen. Genaueres entscheidet der Ligasekretär mit dem Ligagremium in eigener
Verantwortung.
4.1
Die jeweiligen Liga-Spiele finden an den vom Ligasekretär festgelegten Spieltagen statt. Spielverlegungen
sind nur mit der Zustimmung der gegnerischen Mannschaft möglich. Die Zustimmung zur
Verlegung kann nicht erzwungen werden, sie ist absolut FREIWILLIG.
Spielverlegungen sollen mindestens 3 Tage vor dem vorgesehenen Spieltermin angemeldet werden.
Beide Teams müssen dem Ligasekretär die Verlegung mittels des hierfür vorgesehenen Formulars
anzeigen.
Spielverlegungen nach hinten, nach dem regulären Termin, sind nur noch in wirklichen Notfällen
zulässig. Jeder Einzelfall MUSS vom Ligasekretär genehmigt werden. Zum Ausgleich ist jederzeit,
bis auf die beiden letzten Spiele, ohne Genehmigung, eine Spielverlegung nach vorne, vor den normalen
Termin, möglich.
Es muss hierbei nur darauf geachtet werden, dass die Spielberichtsbogen korrekt ausgefüllt werden.
Um Ergebnismanipulationen vorzubeugen, dürfen die beiden letzten Spiele NICHT verlegt werden.
4.2
Offizieller Spielbeginn ist 20.oo Uhr.
Sollte eine Mannschaft 30 Minuten nach dem offiziellen Spielbeginn nicht am Spielort eingetroffen
sein, so gilt das Spiel für diese Mannschaft als verloren. Ausnahme: Höhere Gewalt. ( Eisregen,
starker Schneefall, Unfall usw.) In diesem Falle ist schnellstmöglich die andere Mannschaft und der
Ligasekretär zu verständigen, der alles weitere veranlasst.
Diese Fristen gelten für alle. Die Gastmannschaft hat das Recht, sich 15 Minuten vor dem Spiel auf
den Spielgeräten einzuspielen. Bei Verspätungen von mehr als 30 Minuten kann dieses Recht aus
Zeitgründen nicht mehr zugestanden werden.
4.3
Spielbeginn - Verzögerung durch die Heimmannschaft.
Auch die Heimmannschaft darf den Spielbeginn nicht verzögern.
Die Positionen H 1 - H 4 und G 1 - G 4 müssen vor Spielbeginn eingetragen werden.
Ersatzspieler sollen erst unmittelbar vor dem Einwechseln eingetragen werden, eine Änderung der
eingetragenen Ersatzspieler ist nicht zulässig. Bereits ausgewechselte Spieler dürfen nicht mehr eingewechselt
werden.
Sollte ein Team nur mit drei Spielern antreten, können natürlich auch nur drei Spieler eingetragen
werden. Sollte der vierte Spieler bis zu seinem Aufruf noch kommen, darf er nachgetragen werden.
Nicht ausgetragene Spiele können auch nicht kassiert werden.
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4.4
Angetreten werden kann mit mindestens zwei Spielern..
4.5
Bei Nichtantreten zum Ligaspiel bezahlt die nichtantretende Mannschaft an den Gegner € 50.-.
Für diesen Fall erhebt die Liga eine Kaution von 50 € . Sollte diese Kaution nicht ausreichen, wird
dieses Geld vom Sportförderpreis durch den Ligasekretär einbehalten und weitergeleitet. Sollte der
Sportförderpreis nicht genügen, wird die Mannschaft bzw. das Lokal erst nach Bezahlung der ausstehenden
Beträge für eine neue Saison zugelassen.
Das nichtausgeführte Spiel muss nachgeholt werden. Wird innerhalb dieser Spielwoche kein
Nachholtermin dem Ligasekretär gemeldet, bezahlt das nichtangetretene Team pro Woche 20 € in
die Ligakasse, bis eine Verlegungsanzeige beim Sekretär eingeht. Kümmert sich das nichtangetretene
Team überhaupt nicht, wird eine Sitzung der Team – Kapitäne der betroffenen Liga einberufen, die
entscheiden, was geschehen soll. Die Entscheidung kann von Ermahnung über Bußgeld bis zur zeitweiligen
oder vollständigen Disqualifikation reichen. Das betreffende Team bleibt gesperrt, bis die
Auflagen erfüllt sind.
4.6
Bei Unstimmigkeiten jeder Art zwischen Wirten und - oder Teams kann der Ligasekretär ein Spiel
auf neutralem Boden festsetzen. Sollten im Vorfeld bereits Probleme bekannt sein, kann ein Ligabeauftragter
zum Ligaspiel angefordert werden.
5. Startgeld
Wenn für eine Mannschaft das festgelegte Startgeld nicht bezahlt ist, so wird sie nicht zum Spielbetrieb
zugelassen bzw. disqualifiziert.
Anstelle der bisher üblichen Mahnungen für säumige Zahler wird 10 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist
eine Liste der Lokale mit Vermerk der Zahlung oder auch Nichtzahlung an alle Lokale per
Fax verschickt und offen ins Internet gestellt. So sieht jeder, wessen Startgeld noch nicht bezahlt ist.
Sollte innerhalb von 10 Tagen nach Versand der Liste das Startgeld noch nicht bezahlt sein, wird das
Lokal, Aufsteller und alle Spieler vom Spielbetrieb ausgeschlossen, bis das Startgeld nachbezahlt ist.
Des Weiteren sind Spieler, die ihren einmaligen Beitrag von € 2,50 nicht bezahlt haben, bis zur
Zahlung des Betrages nicht spielberechtigt.
Die Beiträge für die Liga werden vom Ligasekretär festgelegt
5.1
Spielt eine Mannschaft die angefangene Saison nicht zu Ende, so hat sie keinen Anspruch auf Rückerstattung
der an die Liga geleisteten Zahlungen. Alle bereits durchgeführten sowie die noch ausstehenden
Spiele werden nachträglich mit 0 : 0 gewertet, und das Team damit automatisch auf den letzten
Platz gesetzt.
5.2
Die Sportförderpreise werden nach Abschluss der Saison entsprechend dem vom Liga - Gremium
festgelegten Schlüssel auf die Teams aufgeteilt.
5.3
Bis zum nächsten Ligaabschluss nicht abgeholte Preisgelder verfallen zugunsten der Liga-Kasse.
Achtung : darunter fallen auch ausgegebene, aber nicht eingelöste Sportförderpreis -Schecks.
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6. Spielverlauf und Spielablauf
6.1
Die Gastmannschaft hat das Recht, sich 15 Minuten vor dem Spiel auf den Spielgeräten einzuspielen.
Bei Verspätungen von mehr als 30 Minuten kann dieses Recht aus Zeitgründen nicht mehr zugestanden
werden.
6.2
Die Heimmannschaft ist für das ordnungsgemäße Führen des Spielberichtsbogens verantwortlich.
Die Gastmannschaft hat sich selbst von den richtigen Einträgen in den Spielbogen zu überzeugen.
Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden.
Die Spieler müssen sich mit dem PDL Ausweis und der Teamliste identifizieren.
Die Spielerpässe mit der Teamliste müssen vor dem Spiel kontrolliert werden.
Bei Unklarheiten, - z.B. veraltetes Passbild muss der betreffende Spieler sich mit einem offiziellen
Ausweis - Personalausweis, Führerschein oder ähnliches - identifizieren. Wird diese Prüfung unterlassen,
kann nach dem Spiel nicht mehr reklamiert werden. Die Heimmannschaft hat das Spielergebnis
an den Ligasekretär zu melden. Die Heimmannschaft trägt ihre Spieler zuerst ein.
Ein Protest gegen eine Spielwertung des Ligasekretärs kann nur bis zum nächsten Spieltag erfolgen.
Nachträgliche Proteste werden nicht angenommen.
6.3
Jede Mannschaft kann zwei (eingetragene) Ersatzspieler einwechseln. Während einer laufenden Paarung
ist dies nicht möglich. Das Auswechseln ist auf dem Spielberichtsbogen zu vermerken
Ersatzspieler sollen erst unmittelbar vor dem Einwechseln eingetragen werden, eine Änderung der
eingetragenen Ersatzspieler ist nicht zulässig. Bereits ausgewechselte Spieler dürfen nicht mehr eingewechselt
werden.
6.4
Der eingeteilte Schriftführer ruft die Spielpaarungen auf. Die Heimmannschaft beginnt den ersten
Satz, die Gastmannschaft den zweiten. Ein eventuell notwendiger Entscheidungssatz wird von dem
Spieler angefangen, der das „Ausbullen" gewinnt. Hierbei ist zu beachten, dass ein Pfeil, der im
Bull’s Eye steckt, wieder herausgezogen werden muss. Das einzelne Spiel ist begonnen, wenn der
Heimspieler den ersten Dart auf die Scheibe geworfen hat. Sollte der Heimspieler mit drei Würfen
ins schwarze Feld begonnen haben, wird von Hand eine Eins eingedrückt, sodann wird abgedrückt
und der Gastspieler beginnt den zweiten Satz.
6.5
Das Spiel beginnt mit den vier mal vier Einzeln, zum Schluss werden die beiden Doppel gespielt.
Im Einzelfall kann, nur im Einvernehmen beide Kapitäne, z.B. aus Platzgründen, von dieser Regelung
abgewichen werden. Eine Änderung dieses Spielablaufs begründet in keinem Fall eine Ergebnisreklamation.
In der Oberliga werden zwei Eingangs-Doppel, 4 x 4 Einzelspiele und zwei Abschluss - Doppel
gespielt. Die Doppel werden am Anfang festgelegt und dann über Kreuz gespielt, Änderungen im
Doppel nur durch Ersatzspieler.
6.6
Ein Pfeil, der einem Spieler unbeabsichtigt aus der Hand fällt, gilt als nicht geworfen.
6.7
Die angezeigte Punktzahl ist von allen Spielern zu akzeptieren. Sollte ein Spielgerät über einen längeren
Zeitraum eine falsche Punktzahl anzeigen, so wird das Spiel abgebrochen. Ist der Fehler nicht
zu beheben, so ist der Ligasekretär zu informieren, der abschließend entscheidet. Beide Ligaspieler
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sind verantwortlich, dass die richtige Spieloption gewählt wird. Sollte sich während des Satzes herausstellen,
dass die falsche Spielvariante gewählt wurde, muss der Satz wiederholt werden. Beide
Spieler zahlen ihr Spiel selbst. Jeder Spieler hat selbst darauf zu achten, dass er an der Reihe ist. Der
Satz ist für den Spieler verloren, der auf irgendeine Art bei seinem Gegenspieler punktet, sich selbst
mit der Hand Punkte eindrückt oder mit einem, vom Gerät nicht registrierten Dart, beim Herausziehen
des Darts punktet.
“ Diese Regelung kann abweichend gehandhabt werden, d.h. wenn der Gegner sagt, wir spielen weiter,
ist das von Ligaseite in Ordnung. Es gibt darauf jedoch keinen Anspruch. Im Zweifelsfall gilt
immer das Reglement.“
6.8
Sollte zuungunsten des Gegners ein Pfeil abgedrückt werden, so darf dieser das Spiel mit drei neuen
Pfeilen fortsetzen (durchpushen).
6.9
Niemand kann gezwungen werden, einen so genannten „Schneiderschnaps“ auszugeben.
So etwas ist absolut FREIWILLIG,
7. Spielabschluss
Nach Beendigung des Ligaspiels bestätigen die jeweiligen Spielführer die Richtigkeit des Spielberichtsbogens,
indem sie an vorgesehener Stelle unterschreiben. Bei einem Protest gegen den Spielablauf
darf der Spielberichtsbogen vom protestierenden Kapitän nicht unterschrieben werden. Der Ligasekretär
ist davon sofort in Kenntnis zu setzen.
Wird der Spielberichtsbogen von beiden Kapitänen unterschrieben und dem Ligasekretär übersandt,
ist der Spielbogen gültig und kann nicht mehr angefochten werden.
Wird das Ligaspiel durch Zuschauer oder Spieler in unzumutbarer Weise gestört, ist das Spiel sofort
zu unterbrechen und der Ligasekretär oder der nächste Ligabeauftragte anzurufen. Wird das Spiel
trotz einer solchen Störung durchgeführt, kann hinterher kein Protest begründet werden.
7.1 Meldung der Spielergebnisse
Das Resultat ist nach Spielende umgehend per Fax oder Telefon dem Ligasekretär mitzuteilen.
Der Spielberichtsbogen muss innerhalb von DREI TAGEN schriftlich im Ligabüro vorliegen, ansonsten
wird ein Bußgeld von 10.-€ pro Nichtmelden erhoben. Ein Fax ersetzt das Versenden des
Originalbogens durch die Post. Eine telefonische Meldung ersetzt die schriftliche Meldung nicht.
Die Ranglisten werden schnellstmöglich vom Ligasekretär per Fax, oder, soweit extra bezahlt, auch
per Post, versandt. Die Ranglisten werden max. zweimal versucht zu senden, sollten sie auch beim
zweitenmal abgebrochen werden, können die Listen aus dem Internet geladen werden.
7.2
Vom Spielberichtsbogen erhalten Heim- und Gastmannschaft je eine Durchschrift.
8. Ligacup
Die Teilnahme am Ligacup ist jedem Team freigestellt.
Die Gebühr von derzeit 10 € Startgeld für den Cup muss von jeder Mannschaft bezahlt werden.
8.1 Ablauf
Die Teams werden in ihren jeweiligen Spielklassen (Oberliga mit A-Liga, B-Liga, C-Liga) gegeneinander
ausgelost. Das Cupspiel muss in den vorgegebenen Zeiträumen ausgeführt werden. Die
Heimmannschaft vereinbart mit ihrem Gegner einen Spieltermin. Es sollte innerhalb einer Woche
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nach Auslosung ein Spieltermin schriftlich (Spielverlegungsanzeige in Kopie an Ligasekretär) vereinbart
werden. Tritt bei einer schriftlichen Vereinbarung ein Team nicht an, kostet das 50,- € für
Nichtantreten an die gegnerische Mannschaft und wird mit Freilos behandelt. Liegt keine schriftliche
Vereinbarung beim Ligasekretär vor und eine Mannschaft tritt nicht an, so ist das lediglich ein Freilos.
Die Finalspiele des Ligacups finden grundsätzlich an den Ligaabschlüssen statt.
9. Unsportliches Verhalten
Sollte ein Spieler sich während eines Spieles andauernd „unsportlich verhalten", so hat er das laufende
Spiel mit 0:2 Spielen verloren.
Unsportliches Verhalten kann sein: Ablenkendes Verhalten während der andere Spieler wirft; Fußtritte
gegen den Dart-Automaten, Beleidigungen gegen Spieler und Gäste, etc. Sollte ein Spieler oder
ein Team in der laufenden Saison mehrmals „auffallen", so kann er / es durch den Ligasekretär für
den Spielbetrieb auf unbestimmte Zeit gesperrt werden.
10. Ligagericht
Die PDL ist zuständig für alle Vorkommnisse in der PDL bei direkten Veranstaltungen der
PDL, bei Ligaspielen von der Meldung der Gastmannschaft im Lokal bis zum Unterschreiben
des Spielberichtsbogens, womit das offizielle Ligaspiel beendet ist. Alles, was außerhalb dieses
Bereichs ist, geht die Liga nichts an.
Allerdings kann die Liga bei gravierenden Vorkommnissen, die mit der PDL zusammenhängen,
Maßnahmen ergreifen.
10.1. Grundlagen
Das Ligagericht setzt sich aus 2 Ligakapitänen/Spielern und einem Wirt oder Aufsteller zusammen.
Für jeden Fall wird dieses neu bestellt, die Berufung zum Ligagericht kann nicht abgelehnt werden.
Die Sanktionsmöglichkeiten des Gerichts reichen von Verwarnung, Bußgeld über Punktabzug bis zur
Disqualifikation von Spielern, Teams und Lokalen.
Das Gericht kann von jedem Mitglied der Liga gemäß Punkt 9.2. angerufen werden.
10.2. Beschwerde / Anrufung des Ligagerichts
Die Anrufung des Gerichts ist nur mittels einer ordentlichen Beschwerde möglich.
Bei einer Spielstörung (Punkt 7!) muss das Spiel unterbrochen werden und der Ligasekretär oder ein
Mitglied des Ligagremiums unverzüglich telefonisch davon in Kenntnis gesetzt werden. Tritt ein
Beschwerdegrund (Gewalt, Drohung usw.) erst nach dem Spiel auf und steht dieser in direktem Zusammenhang
mit dem Ligaspiel, so muss ebenfalls entweder der Ligasekretär oder ein Mitglied des
Ligagremiums unverzüglich telefonisch informiert werden.
In beiden Fällen ist innerhalb von 3 Tagen eine schriftliche Beschwerdemitteilung an den Ligasekretär
nachzureichen.
Die schriftliche Beschwerde muss den Verfasser eindeutig erkennen lassen (Name, Team, Adresse,
Spielerpassnummer) und sowohl die vorgeworfene Tat nach Datum und Zeitpunkt, als auch die Zeugen
mit Name und Adresse eindeutig bezeichnen.
Beschwerdeschreiben, die Vorfälle betreffen, die nicht unverzüglich wie oben gemeldet wurden und
Schreiben, die einen Verfasser nicht erkennen lassen, werden nicht berücksichtigt.
10.3. Vorverfahren/ Ermittlungen
Das Ligagremium und der Ligasekretär werden eine ordnungsgemäße Beschwerde prüfen und darüber
entscheiden, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.
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In dem Ermittlungsverfahren werden zunächst der Ligasekretär und das Ligagremium die betroffenen
Personen zu dem Vorfall befragen. Alle betroffenen Personen sind zur Auskunft verpflichtet.
Der Ligasekretär und das Ligagremium werden dann nach eigenem Ermessen eine Anhörung anberaumen.
Die Zusammensetzung der Anhörungskommission obliegt dem Ligasekretär und dem Ligagremium.
Zur Anhörung werden alle Betroffenen schriftlich geladen. Es besteht Anwesenheitspflicht, sofern
dies angeordnet ist.
10.4. Übergang in das Ligagerichtsverfahren
Wenn sich eine Beschwerde als begründet erweist, kann die Anhörung direkt in eine Ligagerichtsverhandlung
übergehen.
Sofern in der Anhörung der mit der Beschwerde geltend gemachte Vorwurf nicht bestätigt werden
kann, wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Entscheidung des Ligagerichts wird dem Ligasekretär und dem Ligagremium zur Bestätigung
vorgelegt und entfaltet erst nach Bestätigung durch diese Rechtskraft.
10.5. Kosten
Das Beschwerdeverfahren ist kostenpflichtig.
Die Verfahrensgebühr beträgt 50,00 EUR zuzüglich der für das Verfahren notwendigen Auslagen.
Die Kosten hat zu tragen:
a. bei begründeter Beschwerde, der/ die Beschuldigte/n
b. bei Zurückweisung der Beschwerde, der/die Beschwerdeführer
Das Ligagericht behält sich vor, einen Kostenvorschuss einzufordern
Die Kostenhaftung geht vom Kostenpflichtigen zu seinem Team und weiter zum Lokal. Werden die
Beträge nicht bezahlt, kann das zum Ausschluss des Lokals führen.
11. Hausrecht des Wirtes
Sollten einer oder mehrere Mitglieder einer Mannschaft in einer fremden Liga-Gaststätte anfangen
zu randalieren, so kann der Wirt dieser Gaststätte diesen Spieler oder die ganze Gastmannschaft sofort
aus dem Lokal verweisen. Die Gastmannschaft hat das Spiel in diesem Fall verloren (0:3; 0:18;
0:36). Sollte ein Spieler in einem gastgebenden Ligalokal Hausverbot haben, so hat er dies sofort
seinem Teamkapitän und dem Ligasekretär zu melden. Der Spieler muss in diesem Fall von einem
Ersatzspieler vertreten werden.
Es ist allgemein üblich, dass in Gaststätten etwas verzehrt wird. Es kann nicht angehen, dass Teams
zum Ligaspiel kommen und nur die Begrüßungsrunde als kleines Cola oder Wasser bestellen und
sonst den ganzen Abend nichts verzehren. Hier greift das Hausrecht des Wirtes, das auch besagt,
dass Gäste, die nichts verzehren, aus dem Lokal gewiesen werden können. Falls dies das ganze Team
betrifft, wird das Spiel als verloren gewertet.
Das Hausrecht des Wirtes kann nicht angetastet werden.
12. Auf-, Abstieg, Ligabildung
Über Auf- und Abstiege und die Ligabildung entscheidet der Ligasekretär in Verbindung mit dem
Liga-Gremium. Teams, die den Auf - oder Abstieg verweigern, werden aus dem Spielbetrieb genommen.
Teams, die nach Ablauf der Meldefrist zurückgezogen werden, werden vollständig für 2 Saisonen
gesperrt.
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Sollte ein Team aus der Oberliga, der A- oder der B-Ligen nicht mehr gemeldet werden, wird diese
Gruppe mit einem passenden Team aus einer der nachfolgenden Ligen aufgefüllt; oder durch eine
neue Mannschaft mit dieser Qualifikation besetzt. Das scheint besser als ein Zwangsaufstieg durch 2
oder mehr Ligen hinweg.
Der Ligasekretär entscheidet nach bestem Wissen über die Einstufungen von neu zu meldenden
Teams in die Spielgruppen, natürlich nur, sofern ein freier Spielplatz zur Verfügung steht.
Die Spielerqualifikation wird ausschließlich nach dem Passeintrag festgestellt.
Einzelspieler aus den oberen Ligen dürfen nach Saisonende jeweils eine Spielklasse tiefer spielen,
allerdings darf jede Mannschaft der tieferen Spielklasse jeweils nur einen Spieler aus einer, eine Stufe
höheren Liga aufnehmen. Ein Oberligaspieler muss 2 volle Saisonen pausieren, wenn er in die BLiga,
und 3 Saisonen , wenn er in die C-Liga wechseln will. Ein A-Ligaspieler muss 2 volle Saisonen
pausieren, wenn er in die C-Liga wechseln will.
Ein Oberligateam, das den Spielbetrieb eingestellt hat, kann in der gleichen Besetzung (3 Spieler)
erst nach 3 Saisonen Pause , ein A-Ligateam nach 2 Saisonen Pause und ein B-Ligateam nach
1 Saison Pause in der C-Liga wieder neu anfangen.
Spieler, die sich mit Unterschrift bei 2 Teams angemeldet haben, werden für die gemeldete Saison
gesperrt, falls nicht eines der Teams die Freigabe erteilt.
13. Haftung der Liga
Finanziell :
Die Liga, vertreten durch den Ligasekretär, haftet für die von den Wirten und Aufstellern tatsächlich
eingezahlten Sportfördergelder. Inkassoberechtigt ist ausschließlich der Ligasekretär.
Die Sportförderpreise werden entsprechend der vom Ligagremium festgelegten Staffelung nach
Saisonende per V-Scheck an die Team-Kapitäne ausbezahlt.
Für nicht eingezahlte Gelder kann natürlich keine Haftung übernommen werden!
Sollten für ein Team oder Lokal die Startgelder nicht entsprechend der Ligaregelung eingezahlt werden,
werden diese Teams dem Reglement entsprechend disqualifiziert und der Förderpreis für die
anderen Teams entsprechend vermindert.
Personen – und Sachschäden:
Die Liga haftet nicht für Schäden, die direkt oder indirekt mit dem Ligaspielen zusammenhängen.
!! Für Schäden, die durch das Dartspielen entstehen, ist jeder Spieler selbst verantwortlich !!
Die Team - Kapitäne haben ihre Spieler zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den Dartpfeilen
anzuhalten.
Jeder Spieler sollte eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Diese Regelung beruht auf dem Stand Oktober 2008 und ist mit der Unterschrift auf den
Meldebogen anerkannt und für alle Spieler und Wirte bindend.
Der Ligasekretär Reinhold Forke
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